Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Pflegehilfsmittel aus der Hirsch Apotheke – individuell und direkt vor Ort, immer mit einer Top-Beratung!
Was Sie über Pflegehilfsmittel wissen sollten
Die Kunden der Hirsch Apotheke stellen folgende Fragen besonders häufig:
Welche Produkte gehören zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch (PG54)?
-saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
-Einmalhandschuhe
-OP-Masken und FFP2-Masken
-Hände- und Flächendesinfektion in flüssiger Form
-Hände- und Flächendesinfektion als Tücher
-Fingerlinge
-Schutzschürzen zum Einmalgebrauch und als wiederverwendbare Variante
-Lätzchen zum Einmalgebrauch
Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein?
Schon ab Pflegestufe 1 können Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beantragt werden
Wieviel wird von der Pflegekasse bezahlt?
Pro Monat erstattet die Pflegekasse 42,-€, wenn Ihre Auswahl preislich darüber liegt, fällt diese Differenz als Mehrkosten für Sie an.
Bekomme ich jeden Monat das Gleiche?
Nein! Jeden Monat stellen wir die Pflegebox nach Ihren Wünschen neu zusammen.
Welche Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige gibt es noch?
Einmal jährlich können waschbare Bettschutzeinlagen (PG51) beantragt werden. Auch dies ist ab Pflegestufe 1 möglich.
Wünschen Sie weitere Informationen zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch? Möchten Sie diese Leistung neu beantragen, oder möchten zu uns als Leistungserbringer wechseln?
Dann besuchen Sie uns in der Apotheke und wir kümmern uns für Sie um die Umsetzung.
